GestaltWerk

Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) - Gestalttherapie - Traumatherapie - Coaching - Seminare - Fortbildung

Honorare

Ich arbeite mit humanistischen Therapieverfahren auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes. Die Honorarvereinbarung erfolgt im Erstgespräch. Dabei finden persönliche Umstände Berücksichtigung. 

Humanistische Therapieverfahren, wie das der Gestalttherapie, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Ich behandle in meiner Praxis hauptsächlich Selbstzahler*innen auf Privatrechnung. Es ist hier keine Überweisung durch einen Arzt erforderlich. Ich arbeite als freier Therapeut. Die Honorarabrechnung erfolgt direkt mit Ihnen.

Beihilfe, private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen

Ihre Versicherung übernimmt einen Teil der Leistungen, falls in Ihrem Tarif auch die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie abgedeckt werden. Sie klären am Besten im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.

Es werden keinerlei Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben

Dies ist z.B. bei kassenärztlich verpflichteten Therapeut*inen und Ärzt*innen im Allgemeinen der Fall. Derartige Daten können schnell erheblichen Nachteil mit sich bringen, wenn Sie z.B. beabsichtigen, sich für den Staatsdienst zu bewerben oder wenn Sie eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen wollen.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung, wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen möchten.

Steuerliche  Absetzbarkeit

Das Honorar für Psychotherapie und Beratung kann von der Steuer abgesetzt werden. Ihr/e Steuerberater*in kann Sie dazu informieren. Unter den Links zu außergewöhnlichen Belastungen und Werbungskosten und Fortbildung finden Sie zusätzliche Informationen.

Gerne informiere ich Sie detailliert telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.